NUTZUNGSORDNUNG

Regeln für die Nutzung der Tennishalle, der Plätze und des Clubhauses.

01.

Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Aktivitäten bedürfen einer Genehmigung durch den Betreiber.

02.

Die Nutzung der Tennisplätze ist ausschließlich mit geeigneten Tennisschuhen gestattet.

03.

Das Spielen auf den Plätzen ist nur nach vorheriger Buchung gestattet. Der Platz/die Halle steht den Spielern ausschließlich während der gebuchten Zeit zur Verfügung.

04.

Die Nutzung und Belegung erfolgt durch den Betreiber. Ein frei gebliebener Platz darf nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung bespielt werden. Bei Zuwiderhandlung wird die doppelte Platzgebühr fällig.

05.

Um einen reibungslosen Ablauf für alle Spieler umsetzen zu können, ist das Spielfeld rechtzeitig zu räumen. Das heißt: ordentlich, pünktlich und unaufgefordert.

06.

Die Nutzung der Tennisanlage inkl. Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Verlust und/oder Beschädigung von Wertgegenständen und privatem Eigentum wird keine Haftung übernommen.

07.

In der Halle und dem Clubhaus gilt absolutes Rauchverbot!

08.

Der Verzehr von Speisen in der Halle ist nicht gestattet. Die Auswahl der Getränke bitten wir zu beachten: keine Glasflaschen; möglichst Wasser bzw. zuckerfreie Getränke.

09.

Mit den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, Geräten und Inventar ist schonend und pfleglich umzugehen. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser sofort an den Betreiber zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden, sind zu ersetzen.

10.

Die Tennisanlage wird videoüberwacht.

11.

Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Notfall-Tür, wird dem Verursacher eine Gebühr in Höhe von 200 € in Rechnung gestellt.

12.

Bei einem grob fahrlässigen Verstoß gegen die Nutzungsordnung, behält sich der Betreiber vor, ein Hallenverbot zu erteilen.

13.

Das Clubhaus: Die Umkleiden, Duschen und Toiletten stehen den Gästen und Mitgliedern zur Verfügung. Es darf ausschließlich mit sauberem Schuhwerk, Socken oder barfuß betreten werden. Bei Missachtung dieser Regel werden anfallende Reinigungskosten ab 25 € in Rechnung gestellt.

14.

Lichtsteuerung im Halleneingang: Nicht gebuchte Plätze werden nicht beleuchtet. Jeder einzelne Platz verfügt über eine optimale Ausleuchtung! Mit dem Ende der Buchung ist auch das Licht auszuschalten. Die Folgebuchung übernimmt sodann die Regelung der Lichtsteuerung.

GEMEINSAM IN GUTEM ZUSTAND

Bitte helfen Sie mit, die Tennishalle, das Clubhaus und die gesamte Tennisanlage gemeinsam in einem guten Zustand zu bewahren.

Sprechen Sie mit Spielern und Gästen – mit einem freundlichen Hinweis auf die Nutzungsbedingungen.

Ihr Ansprechpartner: Familie Faßbender · 0171-4928274

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